Montag, 21. Januar 2013

Freibetrag und Verlusttopf


Zugegeben: der Verlusttopf hat in meinem Anleger-Leben lange keine Rolle gespielt, da ich schlicht und einfach keine Verluste realisiert habe. Das hat sich geändert, und plötzlich tauchten Fragen auf wie diese:

Angenommen, ein Anleger hat zu Jahresbeginn einen Freibetrag von 801 Euro und einen Verlusttopf mit 500 Euro Aktienverlusten. Er realisiert einen Gewinn von 400 Euro. Wo wird der Gewinn verrechnet? Mit dem Freibetrag oder mit den Verlusten? Antwort: mit dem Verlusttopf. Scheint ja auch sinnvoll, erst mal die Altlasten abzuarbeiten...

2012 hatte ich zu Jahresbeginn schnell ein paar Gewinne realisiert, und mein Freibetrag war relativ schnell aufgebraucht. 2013 würden solche Gewinne erst mal mit meinem Verlusttopf verrechnet. Verlusttopf, ich liebe dieses Wort in seiner archaischen Schönheit. Altmodisch und ehrwürdig wie ein Nachttopf. Und wie ein Nachttopf sollte auch ein Verlusttopf regelmässig ausgeleert werden.

Aber ich schweife ab. Fazit: Falls ich Gewinne realisiere, schont der Verlusttopf meinen Freibetrag – der dieses Jahr meinen Dividenden  zugute kommen soll, nicht willkürlich realisierten Kursgewinnen. Ideal fände ich es, wenn ich jedes Jahr den ganzen Freibetrag für Dividenden ausschöpfen könnte. 

2 Kommentare:

  1. Der Verlustvortrag funktioniert auch noch 5 Jahre lang :)

    Also muss man nicht immer die Positionen liquidieren, damit man seinen Verlusttopf wieder ausgleicht.

    Was leider nicht geht, ist den Freibetrag vorzutragen. Das wäre dann ein echter Traum :)

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  2. Gute Idee, das mit dem Freibetrag. Ich frag mal, ob meine Freunde von der FDP da in der nächsten Legislaturperiode was machen können, falls sie die 5-Prozent-Hürde schaffen. :)

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