Lieber Peter,
dein letzter Post zu First Sensor hätte wirklich etwas ausführlicher sein
können. So hättest du unbedingt erwähnen müssen, dass es sich mit Sicherheit
nur um ein Pflichtangebot handelt: Wenn jemand die Schwelle von 30 Prozent des
stimmberechtigten Grundkapitals einer Gesellschaft erreicht, zwingt ihn das
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dazu, ein Angebot zu machen, obwohl er
womöglich gar nicht die ganze Firma kaufen will.
Du hättest nur
Wikipedia lesen müssen: „Ist der Anbieter, der ein Pflichtangebot zu
unterbreiten hat, an der Übernahme weiterer Aktien nicht interessiert, erfüllt
er also nur seine ihm nach dem WpÜG obliegende Pflicht, wird er sein Angebot am
Mindestpreis orientieren.“ Genau dies ist bei First Sensor geschehen, lieber
Peter. Die haben dir keinen höheren Preis geboten, weil sie deine Aktien gar
nicht wollen, es sei denn, du begnügst dich mit dem lächerlichen Mindestpreis.
Soweit mein selbstkritischer
Brief an mich selbst. Bin gespannt, wo der Aktienkurs nach Ende des
Übernahmeangebots hingeht.
Man kann es trotzdem positiv sehen: egal was für schlechte Nachrichten reinkommen, der Kurs wird mit Sicherheit nicht unter den Mindestpreis fallen - insofern hat man wenigstens ein reduziertes Risiko bei der Aktie ;)
AntwortenLöschenAktuell mit knapp unter 11€ bei schwachen Umsätzen einigermaßen eingependelt.
AntwortenLöschenAber eins ist klar: es bleibt spannend ;-)
Viel Erfolg weiterhin, Peter!