Sonntag, 7. September 2014

Nachtrag zu First Sensor

Lieber Peter, dein letzter Post zu First Sensor hätte wirklich etwas ausführlicher sein können. So hättest du unbedingt erwähnen müssen, dass es sich mit Sicherheit nur um ein Pflichtangebot handelt: Wenn jemand die Schwelle von 30 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals einer Gesellschaft erreicht, zwingt ihn das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dazu, ein Angebot zu machen, obwohl er womöglich gar nicht die ganze Firma kaufen will. 

Du hättest nur Wikipedia lesen müssen: „Ist der Anbieter, der ein Pflichtangebot zu unterbreiten hat, an der Übernahme weiterer Aktien nicht interessiert, erfüllt er also nur seine ihm nach dem WpÜG obliegende Pflicht, wird er sein Angebot am Mindestpreis orientieren.“ Genau dies ist bei First Sensor geschehen, lieber Peter. Die haben dir keinen höheren Preis geboten, weil sie deine Aktien gar nicht wollen, es sei denn, du begnügst dich mit dem lächerlichen Mindestpreis.

Soweit mein selbstkritischer Brief an mich selbst. Bin gespannt, wo der Aktienkurs nach Ende des Übernahmeangebots hingeht.